Häufige Fragen und Antworten
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Frage 1: Was ist die Policenbörse Deutschland?

An der Policenbörse Deutschland können Lebens- und Rentenversicherungen vor Laufzeitende verkauf werden. Die Handelsplattform zeichnet sich insbesondere durch

Neutralität

Transparenz

und einer Handelsüberwachung durch Börsenmitarbeiter aus. Die Policenbörse Deutschland ist von der Börsen AG Hamburg und Hannover initiiert.

 




Frage 2: Was ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Die Lebensversicherung ist in Deutschland ein bevorzugtes Kapital- und Vorsorgeprodukt. Allerdings werden über die Hälfte aller Lebensversicherungsverträge vorzeitig aufgelöst, d.h. gekündigt. Als Alternative zur Kündigung besteht die Möglichkeit, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen.

 




Frage 3: Weshalb möchten sich Privatpersonen von ihren Policen trennen?

Eine Lebensversicherung läuft in Deutschland durchschnittlich 28 Jahre. In dieser Zeit kann Unvorhergesehenes passieren. Während der langen Vertragslaufzeit können sich die Lebensumstände verändern, die eine Weiterführung der Lebensversicherung unmöglich machen.

Häufige Beispiele dafür sind:

  • Veränderte persönliche Verhältnisse

  • Vorzeitige Ablösung einer Hypothek

  • Finanzieller Engpass

  • Erfüllung eines Wunsches

  • Veränderte Renditeversprechen der Versicherer




Frage 4: Welche Gründe sprechen für den Verkauf?

Bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer den so genannten Rückkaufswert. Dieser errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen plus Zinsen, von denen jedoch sämtliche Gebühren abgezogen werden. Gerade bei Policen, die erst wenige Jahre bespart wurden, kann der Rückkaufswert unter den aufgewendeten Beiträgen liegen.

Beim Verkauf der Lebensversicherung zum Beispiel über die Policenbörse Deutschland besteht die Chance auf „mehr“: Denn die Käufer geben anteilig die Überschussbeteiligung, die Versicherungen am Ende der Laufzeit auszahlen, an die Verkäufer weiter.




Frage 5: Kann das Versicherungsunternehmen einen Verkauf verhindern?

Nein. Eine Lebensversicherung kann verkauft werden – wann und an wen man möchte. Der Versicherer kann sich zwar formal einem Versicherungsnehmerwechsel verweigern, einer Abtretung der Lebensversicherung an den Käufer muss er jedoch zustimmen.




Frage 6: Wer kann Policen verkaufen?

Jeder  Inhaber einer Lebens- bzw. Rentenversicherung kann diese selbstständig über die Policenbörse Deutschland verkaufen. Natürlich kann auch ein Versicherungsvertreter, Vermittler oder ein Kreditinstitut im Auftrag des Kunden den Verkauf der Lebens- oder Rentenversicherung übernehmen bzw. den Kontakt zum Makler aufbauen.




Frage 7: Welche Policen können über die Policenbörse Deutschland verkauft werden?

Es können alle deutschen und britischen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen verkauft werden, die über einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro verfügen. Fondsgebundene Policen können ab 25.000 Euro gehandelt werden. Nicht übertragbar sind jedoch Risikolebens- oder Direktversicherungen.




Frage 8: Wie kann ich zum Verkäufer an der Policenbörse Deutschland werden?

Jeder Verkaufsinteressent kann sich auf der Internetseite www.policenboerse-deutschland.de registrieren lassen. Die Freischaltung von Verkäufern erfolgt automatisch, nachdem ein Link in einer Bestätigungsemail aktiviert wurde. In einem zweiten Schritt werden Informationen zur Lebensversicherungspolice erfasst, um dann die Verkaufsabsicht mit den Rahmendaten der Police anonymisiert zu veröffentlichen.

 




Frage 9: Wann erfolgt diese Veröffentlichung?

Vor der Veröffentlichung werden die vom Verkäufer angegebenen Daten zur Lebensversicherung überprüft. Das erfolgt als Serviceleistung durch die Deutsche Policenmakler Bewertungs- und Vermittlungs GmbH. Wie schnell diese Überprüfung abgeschlossen ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und der Qualität der gelieferten Daten ab. Die meisten Gesellschaften benötigen einige Wochen, um eine Datenanfrage zu beantworten. Sobald die Daten eingetroffen sind, wird das Verkaufangebot veröffentlicht und das Bietverfahren kann starten.

 




Frage 10: Wer kann Policen kaufen?

Institutionelle und private Investoren können als Käufer auftreten. Sie müssen sich für den Handel an der Policenbörse Deutschland registrieren. Es wird empfohlen, die steuerlichen Gesichtspunkte des Kaufs einer Lebensversicherung zuvor mit einem Steuerberater zu erörtern.




Frage 11: Zu wem kann ich Kontakt aufnehmen, wenn ich Fragen habe?

Verkäufer können sich per Email oder Telefon an den Deutschen Policenmakler wenden:

Deutscher Policenmakler
Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH
Große Straße 41
22926 Ahrensburg
Tel. 04102 / 20 400-0
Fax 04102 / 20 400 20
info@deutscher-policenmakler.de

 

Käufer können sich per Email oder Telefon wenden an:

Deutscher Policenmakler
Bewertungs- und Vermittlungs-GmbH
Große Straße 41
22926 Ahrensburg
Tel. 04102 / 20 400-0
Fax 04102 / 20 400 20
info@deutscher-policenmakler.de
Mercurius AG   

Börsenstraße 2-4        
60313 Frankfurt am Main       
Tel. 069 / 50951-7777           
Fax 069 / 50951-7799   
versicherung@cfi-fairpay.de


Volks- und Raiffeisenbanken können sich per Email oder Telefon an Genofonds24 wenden:

GenoFonds24 GmbH
Stau 144
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 / 219 751-30
Telefax: 0441 / 219 751-25
info@genofonds24.de

 




Frage 12: Wie kommt der Preis zustande?

Der Preis für den Verkauf einer Lebens- oder Rentenversicherung wird im Auktionsverfahren ermittelt. Die Investoren stellen unabhängig voneinander ihre Preise ein. Die Gebote werden anonymisiert veröffentlicht. Sowohl potenzielle Käufer als auch Verkäufer werden fortlaufend über die Preisentwicklung informiert. Die Ermittlung ist deshalb für alle Beteiligten nachvollziehbar. Nachdem die Bietfrist von 5 Tagen abgelaufen ist, wird jedem Verkaufsinteressenten das höchste Gebot für seine Police mitgeteilt. Der Verkäufer entscheidet sich dann, ob er dieses Angebot annehmen möchte.




Frage 13: Welche Kosten fallen an?

Für alle Verkäufer ist der Verkauf seiner Lebens- oder Rentenversicherung über die Policenbörse Deutschland kostenfrei! Lediglich Käufer haben folgende Entgelte zu entrichten:

  • Transaktionsgebühr von 0,8 % des Kaufpreises
  • Entgelt von 200,-- Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer  für die treuhänderische Durchführung der Policenübertragung (nur bei privaten Käufern)

 




Frage 14: Was ist aus steuerlicher Sicht beim Verkauf zu beachten?

Seit Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2009 wird der Veräußerungsgewinn von Policen allerdings generell und in voller Höhe steuerpflichtig. Nur noch Altverträge (Abschluss vor 2005), die bereits eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hinter sich haben, bleiben steuerfrei.




Frage 15: Wie erfolgt die Abwicklung eines Geschäftes?

Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen Verkäufer und Käufer. Die Policenbörse Deutschland bringt lediglich Käufer und Verkäufer zusammen und dient als Plattform zur Preisermittlung. Abgetretene Policen werden automatisch im Treuhandverfahren gehandelt. Freie Verträge können auf Wunsch ebenfalls treuhänderisch abgewickelt werden. Die Abwicklung mit privaten Käufern erfolgt in jedem Fall unter Einschaltung eines Treuhänders.




Frage 16: Wie erhalte ich mein Geld?

Nach Erledigung der Formalitäten mit der Versicherung wird der Investor/Käufer den Kaufpreis in einer Summe auszahlen.